Wir weisen darauf hin, das eine Wasserentnahme aus einem Hydranten (z.B. zur Poolbefüllung, Bewässerung etc.) in unserem Verbandsgebiet,
ausschließlich mit einem Standrohr des WBV-Mitteleider und nach entsprechender Unterweisung erfolgen darf.
Die Verwendung von anderweitigen Standrohren stellt den Tatbestand des Wasserdiebstahls dar und wird daher zur Anzeige gebracht.